Hilfen für Kommunale Hallenbäder
Der Innenausschuss hat am Donnerstag ein Gesetz zur finanziellen Unterstützung kommunaler Schwimmbäder beschlossen. Wie die Abgeordnete Beate Meißner uns mitteilt, können sich im Landkreis Sonneberg nun die Schwimmhalle Neuhaus und auch das Sonnebad in Sonneberg Hoffnungen auf die Energiehilfen machen. Grundvoraussetzung für die Hilfen ist, dass sich das Bad in kommunaler Hand befindet und dort schulischer Schwimmunterricht angeboten wird.
Die Summe, mit der die Bäder rechnen können, liegt laut vorläufigen Berechnungen von Beate Meißner zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Um die genaue Summe zu ermitteln, müsse die Landesregierung nun eine Liste der anspruchsberechtigten Bäder erstellen. Die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel von 5 Millionen Euro werden zu gleichen Teilen auf die Bäder aufgeteilt. Ursprünglich waren diese Zuschüsse nur für Kommunen bis 20.000 Einwohner vorgesehen. „Diese Einwohnerzahl wurde auf Initiative der Unionsabgeordneten allerdings auf 50.000 Einwohner erhöht. Damit kann auch die Stadt Sonneberg davon profitieren“ so die Sonneberger Landtagsabgeordnete.
„Wir müssen den schulischen Schwimmunterricht im Landkreis Sonneberg langfristig sicherstellen. Die jetzt beschlossenen Hilfen sind dafür ein erster Schritt.“ Langfristiges Ziel müsse eine landesweite Schwimmbäderentwicklungskonzeption sein, um eine dauerhafte Perspektive für den Schwimmunterricht zu sichern, so die Politikerin abschließend.