Im Thüringer Landtag hat sich die örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Beate Meißner erfolgreich für den Verzicht auf Gendersprache in der Landesverwaltung eingesetzt.
Durch den erfolgreichen Antrag ihrer CDU-Fraktion wird die Landesregierung vom Landtag dazu aufgefordert, künftig Gendersternchen, Binnen-I oder Doppelpunkte aus ihrer Schriftsprache zu verbannen. Im Landkreis Sonneberg entfaltet der Beschluss Wirkung unter anderem bei der Polizei sowie im Schul- oder Finanzamt, denn bei ihnen handelt es sich um Landesbehörden. Die dem Landkreis oder Städten und Gemeinden zugeordneten Behörden wie Bürger- oder Sozialamt werden nicht von dem Landtagsbeschluss erfasst, denn sie liegen in der Hoheit der Kommunen. „Die Menschen im Landkreis Sonneberg sind freiheitsliebend und direkt. Thüringen ist das Land der Dichter und Denker. Bewusster Umgang mit der deutschen Sprache ist uns wichtig. In unseren öffentlichen Einrichtungen soll es eine klare und verständliche deutsche Sprache geben“, sagte die Sonneberger Landtagsabgeordnete Beate Meißner. Inhalt des Antrags ist es, dass neben den genannten Behörden auch im Landtag, der Landtagsverwaltung sowie in Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen in der öffentlichen Kommunikation klar und verständlich geschrieben wird und nicht per Gendersprache. Die Landesregierung soll nun sicherstellen, dass in schulischen Einrichtungen ein Sprachgebrauch auf Basis des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung und ohne Gendersprache stattfindet. Außerdem dürfen Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie diese Kriterien erfüllen.
Anlass für die erfolgreiche Initiative der Unionsabgeordneten und ihrer Fraktion war unter anderem ein Vorhaben der Landtagsverwaltung, künftig auch Sitzungsprotokolle mit Gender-Sternchen, -Doppelpunkt oder Unterstrich zu versehen. In den Informationsbroschüren des Landtags ist das bereits implementiert. Beate Meißner forderte die Landtagsverwaltung auf, dem Beschluss schnellstens zu folgen und die Vorgaben umzusetzen. „Die CDU befürwortet geschlechtergerechte Sprache. Texte in Behörden müssen allerdings sachlich korrekt, eindeutig und vor allem gut lesbar sein.“ Die Gendersprache gewährleiste diese Prinzipien nicht, so die Landtagsabgeordnete weiter. „Wir verbieten explizit niemandem, so zu reden, wie er es für richtig hält. Die Gendersprache in Behörden und Bildungseinrichtungen anzuwenden bedeutet aber, Menschen auszuschließen, die nicht gut deutsch können, Sinnesbehinderungen oder kognitive Einschränkungen haben. Sie ist damit nicht inklusiv. Eine mit Steuergeld finanzierte Gendersprache lehnen wir für die genannten Bereiche deshalb ab,“ stellt Meißner abschließend klar. „Gemeinsam wollen wir verhindern, über Sprache zu bevormunden, sondern neutral die Regeln des deutschen Rates für Rechtschreibung zu befolgen.“
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