Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzbar

Die Landtagsabgeordnete Beate Meißner fordert die Bundesregierung auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. „Impfen ist und bleibt der entscheidender Faktor zur Überwindung der Corona-Pandemie.

Einrichtungsbezogene_Impfpflicht

Die Politik muss mittlerweile aber feststellen, dass die Impfpflicht für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal in der Praxis nicht umsetzbar ist.

Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte und genesene Beschäftigte würde im Landkreis Sonneberg die Arbeitgeber zu nicht kompensierbaren Personalengpässen und die verbleibenden geimpften Mitarbeiter bis weit über die Belastungsgrenze hinaus führen“, sagte Beate Meißner. Als Mitglied der CDU-Landtagsfraktion hat die Sozialpolitikerin deshalb einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bund für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.

Überfordert mit der zusätzlichen Belastung durch zahlreiche Einzelfall- und Ermessensentscheidungen sieht Beate Meißner auch das Gesundheitsamt im Landkreis Sonneberg. Sie ruft die Landesregierung deshalb per Antrag auf, die Gesundheitsämter zu entlasten. Laut Meißner sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit vor, dass nicht die kommunalen Gesundheitsämter, sondern eine andere staatliche Stelle auf Landesebene die Zuständigkeit dafür bekommt, die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen zum Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeiter entgegenzunehmen und zu bearbeiten. „Die Landesregierung muss den bestehenden Ermessensspielraum nutzen, um die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes und den Betrieb der Einrichtungen im Landkreis Sonneberg nicht zu gefährden“, sagte Beate Meißner.

Statt einer strikten Auslegung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzt die Sonneberger Landtagsabgeordnete deshalb zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in den Einrichtungen auf mehr und bessere Tests. „Mit der aktuellen Omikron-Variante können auch Geimpfte, Genesene und sogar Geboosterte das Virus nahezu ungebremst weiterverbreiten. Um gleichzeitig maximale Sicherheit und eine dauerhafte Versorgung der Pflegebedürftigen in unserem Landkreis zu gewährleisten, ist deshalb der Einsatz von FFP2-Masken, ein konsequentes Testregime und die gründliche Befolgung der Hygieneregeln von entscheidender Bedeutung“, so Meißner.

„Ich bin selbst vollständig geimpft und werbe ausdrücklich dafür. Die Verhinderung von schweren Krankheitsverläufen und damit eine Entlastung des Gesundheitswesens zugunsten aller Bürgerinnnen und Bürger ist für mich dabei das überzeugendste Argument. Wir müssen aber anerkennen, dass es ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die zum jetzigen Zeitpunkt zu einem anderen Abwägungsergebnis führen. Deswegen sehe ich persönlich die Einführung einer generellen Impfpflicht kritisch“, erklärt die Abgeordnete abschließend.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzbar