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Schließung der Geburtsstation in Sonneberg

Schließung der Geburtsstation in Sonneberg

„Ein schlechtes Signal und eine herbe Enttäuschung“ so kommentiert die Sonneberger Landtagsabgeordnete Beate Meißner die Entscheidung, die Geburtsstation im Sonneberger Krankenhaus ab 1. September zu schließen.

„Ich habe bereits vor Jahren davor gewarnt und aktiv im Rahmen meiner Möglichkeiten versucht, entgegenzuwirken“. So habe sie frühzeitig bei Klinik- und Konzernleitung darauf hingewiesen Ärzte und Hebammen zu halten und neues Personal zu finden, um die Geburtsstation am Standort Sonneberg zu sichern. Dazu habe sie auch das Gespräch mit den Beleghebammen gesucht, die sich eine sichere Perspektive gewünscht hätten.

An der niedrigen Zahl der Geburten und dem wirtschaftlichen Defizit könne es mittlerweile nicht mehr liegen, denn seit diesem Jahr gebe es in Thüringen einen Sicherstellungszuschlag für kleine Geburtsstationen. Dafür hatte sich Meißner schon seit 2021 stark gemacht und auch die CDU-Kreistagsfraktion hatte dazu erfolgreich einen Antrag im Sonneberger Kreistag auf den Weg gebracht. „Das Sonneberger Krankenhaus hätte in diesem und im nächsten Jahr jeweils eine Million Euro Förderung erhalten. Ich ärgere mich, dass die rot-rot-grüne Regierungskoalition es abgelehnt hat, diese Mittel bereits im Landeshaushalt 2022 einzustellen. Jetzt ist es zu spät“.

Was bleibt ist eine enorme Verschlechterung der Versorgung von Frauen unter der Geburt in der Region. Das bedeutet nicht nur längere Fahrtzeiten. „Es wäre schade, wenn ab September im Landkreis Sonneberg nur noch gestorben wird und wenn bei allen Neugeborenen aus der Region zukünftig ein bayerischer Geburtsort im Ausweis steht.“ sagt die Familienpolitikerin zugespitzt. Sie wolle jetzt nicht so leicht aufgeben und gemeinsam mit den Verantwortlichen nach Lösungen suchen. Dafür gebe es Ansätze, Dreh – und Angelpunkt bleibe aber ausreichend Personal.

Gebäudeenergiegesetz – Braucht man das?

Gebäudeenergiegesetz – Braucht man das?

Der Redebedarf war hoch beim Meinungsaustausch zu dem die Landtagsabgeordnete Beate Meißner Heizungsfirmen ihres Wahlkreises eingeladen hatte. Hier kamen Politik und Unternehmen im direkten Gespräch in eine rege Diskussion über das sogenannte Heizungsgesetz, Fachkräftemangel und Bürokratie.

Selten war ein Gesetz so umstritten, wie das Heizungsgesetz der Ampelregierung,  und selten gab es so viel Verunsicherung in der der Bevölkerung. Erst am Montag wurde der aktualisierte Gesetzentwurf in Berlin vorgelegt, der schon am Freitag verabschiedet werden soll. Doch warum die Eile? Sollte ein Gesetz, welches so weitreichende Folgen für die Bevölkerung hat und das die Industrie und die Handwerker umsetzen müssen, nicht mit etwas mehr Bedacht und Sachverstand verabschiedet werden. „Auch wenn ich nicht darüber zu entscheiden habe, interessiert mich doch die Meinung der Fachfirmen vor Ort zum Gebäudeenergiegesetz. Gerade bei uns im ländlichen Raum, wo viele Häuser noch nicht entsprechend saniert sind, haben viele Menschen Angst, dass sich der Zwangsaustauch zur gigantischen Kostenfalle entwickelt.“, so die Abgeordnete. 

Alle Anwesenden waren sich einig, dass eine enorme Unsicherheit bei den Endverbrauchern besteht. Einerseits möchten die Menschen im Landkreis funktionsfähige Heizungen vor lauter Verunsicherung am besten gleich ersetzen aber andererseits hat man auf Grund fehlender finanzieller Mittel große Existenzängste. Dabei geht es nicht nur um die Frage, sich das in die Jahre gekommene Häuschen auf die alten Tage überhaupt noch leisten zu können, sondern auch darum, was das Eigenheim zukünftig noch wert ist, wenn keine Umrüstung möglich ist.

Aber auch die Firmen selber stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Abgesehen davon, dass eine fest planbare Kalkulation seit langem kaum noch machbar ist,  stellen nach wie vor nicht lieferbare Bauteile ein hohes Problem dar. Natürlich gebe es auch durch das Tagesgeschäft eine sehr gute Auftragslage, aber man spüre immer mehr eine nachvollziehbare Dünnhäutigkeit bei den Kunden. 

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf werfe wiederum neue Fragen auf, die die Runde beleuchtete. Wer soll die im Gesetz geforderte Energieberatung vor Ort leisten? Wie sieht die kommunale Wärmeplanung in den einzelnen Gemeinden aus? Wer bezahlt die Kosten für zu schaffenden Fernwärmesysteme der Kommunen oder wird auch hier der Endverbraucher mit zur Kasse gebeten? Bleibt der Strompreis stabil, hat man überhaupt so viel Strom zur Verfügung? 

Fragen über Fragen, auf die man keine Antwort weiß. „Dieses Gesetz ist durch Nachbesserungen nicht zu retten!“ resümierte Beate Meißner am Ende des Austausches. So verfestigte sich die Erkenntnis, dass man ein solches Gesetz nicht brauche. Bei Neubauten werde da, wo es möglich ist, schon auf Grund der niedrigeren laufenden Kosten  auf Wärmepumpen und erneuerbare Energien gesetzt. Durch Anreize und Förderungen, regele der Markt alles Übrige von selbst. 

Weitere Themen waren der Fachkräftemangel im Handwerk, fehlende Sprachkurse, die Bürokratie und vieles mehr. Die Sonneberger Landtagsabgeordnete versicherte darüber auch zukünftig mit den Betroffenen vor Ort im Austausch bleiben zu wollen.

Abgeordnete besucht Beratungsstelle für Schwangere

In ihrer Funktion als Sprecherin für Familien-, Senioren-, Behinderten- und Gleichstellungspolitik der CDU-Fraktion in Thüringer Landtag besuchte Frau Abgeordnete Beate Meißner die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle in der Sonneberger Bismarckstraße.

In ihrer Funktion als Sprecherin für Familien-, Senioren-, Behinderten- und Gleichstellungspolitik der CDU-Fraktion in Thüringer Landtag besuchte Frau Abgeordnete Beate Meißner die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle in der Sonneberger Bismarckstraße. Sie ist thüringenweit eine von insgesamt 6 Beratungsstellen in Trägerschaft des pro familia Landesverbandes Thüringen e.V.

In ihrer Funktion als Sprecherin für Familien-, Senioren-, Behinderten- und Gleichstellungspolitik der CDU-Fraktion in Thüringer Landtag besuchte Frau Abgeordnete Beate Meißner die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle in der Sonneberger Bismarckstraße.

Auf dem Foto befinden sich von links nach rechts gesehen: Elke Lieback (Landesgeschäftsführerin LV TH pro familia); Heike Schellhammer (Leiterin Schwangerschaftsberatungsstelle Sonneberg);
Julia Hohmann (Referentin für Frauen, Familie und Beratungsstellen des Landesverbandes des Paritätischen Wohlfahrtverbandes) und Landtagsabgeordnete Beate Meißner


Herzlich empfangen wurde Sie dort von der Landesgeschäftsführerin pro familia Thüringen, Frau Elke Lieback, der Referentin für Frauen, Familie und Beratungsstellen des Landesverbandes des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Frau Julia Hohmann sowie der Beratungsstellenleiterin in Sonneberg, Frau Heike Schellhammer.
Die seit 1992 in Sonneberg ansässige Schwangerschaft- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat allein im Jahr 2022 406 Beratungen nach § 2 SchKG, 123 Schwangerschaftskonfliktberatungen, und 25 sexualpädagogische Veranstaltungen durchgeführt. Dazu kommen noch 98 Stiftungsanträge.
„Die Beratungsstellen sind einerseits eine Pflichtleistung der Länder und andererseits von unschätzbarem Wert für die Frauen und Familien in unserer Region, die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse überhaupt“, so die Abgeordnete.


Doch nicht in allen Familien ist das bevorstehende Glück ungetrübt. Wirtschaftliche Notlagen, unzählige Fragen oder unvorhergesehene Ereignisse können Familien in Notlagen bringen, bei deren Bewältigung die Beraterinnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ob bei der Beantragung von finanziellen und sozialen Hilfen, Rechtsfragen, Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen, einer Schwangerschaftskonfliktberatung und vieles andere mehr sind die Beratungsstellen ein kostenloser Ansprechpartner vor Ort und vermitteln an weitere Fachkräfte oder sind behilflich bei der Antragstellung an die Thüringer Stiftung HandinHand, um Notlagen abzumildern. Aber auch Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen einerseits und Hilfen bei der Entscheidungsfindung bei ungewollten Schwangerschaften fallen in die Zuständigkeit der Beratungsstellen. Die Beratungen erfolgen unentgeltlich und auf Wunsch auch anonym. Die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstelle unterliegen der Schweigepflicht.

„Auch an den Beratungsstellen gehen Inflation und erhöhte Sachkosten, wie Miete und Stromkosten nicht spurlos vorüber. Das stellt uns vor erhebliche Probleme.“, bestätigte die Landesgeschäftsführerin der pro familia Thüringen. Ein weiteres Problem sieht man im Fachkräftemangel bzw. der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen. Um in der Beratungsstelle tätig werden zu können, muss eine Qualifizierungsmaßnahme von 150 Stunden abgeleistet werden. In anderen Bundesländern benötigt man für die Anerkennung nur 120 Stunden. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass die Kosten hierfür durch die Bewerberinnen selbst getragen werden müssen, wenn der Träger dafür nicht aufkommen kann. Das macht eine Anstellung natürlich mehr als unattraktiv. „Hier müssen andere Wege gefunden werden!“, bestätigt auch die Abgeordnete.


Doch Humanismus verpflichtet, ist sich die Frauenrunde am Ende des Gespräches einig. Beeindruckt von der engagierten Arbeit und mit vielen Aufträgen für die Landespolitik im Gepäck, verabschiedet sich die Abgeordnete mit dem Versprechen, sich für den Erhalt der Beratungsstelle mit aller Kraft einzusetzen.

Für einen guten Start ins Leben

Für einen guten Start ins Leben

Für uns als CDU-Fraktion und mich als Familienpolitische Sprecherin steht fest: Wo Familien sind, da ist Zukunft! Doch zunehmend kommt es zu einer Unterversorgung von Schwangeren in Deutschland und auch in Thüringen. Alleingeburten ohne geburtshilfliche Begleitung oder geplante Geburten werden häufiger. Die Hebammen sind überlastet und auch Angestellte in der Geburtshilfe haben im Schnitt die niedrigste Verweildauer aller medizinischen Fachabteilungen in deutschen Krankenhäusern. Vielen Kliniken fällt es zunehmend schwerer, freiwerdende Stellen neu zu besetzen und Beleghebammen zu finden. Die Folge ist, dass in der Vergangenheit im ländlichen Raum Thüringens immer wieder Geburtsstationen schließen mussten.

Mit unserem Antrag „Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern“ haben wir deutlich gemacht, dass die Versorgung gebärender Mütter durch Hebammen für uns als CDU ein zentrales gesundheitspolitisches wie auch familienpolitisches Thema ist. Hier zeigt sich exemplarisch die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und die Relevanz, die dem Kinderwunsch der Eltern und damit auch der Familienfreundlichkeit der Gesellschaft beigemessen wird. Für uns gehört Geburtshilfe zur Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion für folgende Maßnahmen erfolgreich eingesetzt:

  • Wiederbelebung des Runden Tischs „Geburt und Familie“: Hier soll sich unter anderem mit den Arbeitsbedingungen der Hebammen in den Kreißsälen, der Nachwuchsgewinnung oder möglichen Lösungen zum Erhalt der Geburtsstationen im ländlichen Raum beschäftigt werden. Auch ein Pilotprojekt zum Aufbau eines Hebammen-Versorgungszentrums oder die Überarbeitung der Berufsordnung der Hebammen zur besseren Anerkennung der Leistung altrechtlich ausgebildeter und examinierter Hebammen soll hier Thema werden.

  • Anpassung der Richtlinie des Fonds „Frühe Hilfen“: Hier geht es um Unterstützung, um Familienhebammen außerhalb des Regelversorgungssystems angemessen vergüten zu können und junge Absolventen für diesen Weg zu begeistern. Unsere Familienhebammen leisten vielfach einen wichtigen Beitrag zum Start in das gemeinsame Familienleben – gerade da, wo es Familien nicht so leicht haben.

  • Erhalt kleiner Geburtsstationen: Hier geht es darum, dass von der Landesregierung Mittel zum Erhalt kleiner Geburtsstationen mit 200 bis 500 Geburten bereitstellt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Attraktivität sowie die Zukunftsfähigkeit der Regionen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Damit machen wir deutlich: In Thüringen darf es keine Versorgungslücken in der Hebammenversorgung geben.

Nach über zwei Jahren parlamentarischer Befassung ist es der CDU-Fraktion gelungen, eine weitere Aufwertung des Berufsbildes Hebamme und eine Verbesserung für deren Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Nach der Beschlussfassung des Landtags am 2. Juni 2023 ist die Landesregierung nunmehr in der Pflicht, den Beschluss zügig umzusetzen. Die Thüringer Hebammen und Familien sollten nicht weitere zwei Jahre auf die Umsetzung der von uns durchgesetzten Maßnahmen warten müssen. Ich wünsche mir, dass dadurch nun keine weiteren Geburtsstationen in Thüringen schließen müssen und ich hoffe, dass es dafür nicht zu spät ist.

Wir sind dankbar für den leidenschaftlichen Einsatz der Thüringer Hebammen. Denn eine gute Familienpolitik beginnt bereits vor der Geburt. Thüringer Hebammen sind eine enge, unverzichtbare Bezugsperson für werdende Eltern und haben eine Schlüsselfunktion für einen guten Start ins Leben. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für die notwendige Wertschätzung und Unterstützung einsetzen.