Gesetzliche Anpassungen bei Grundsteuer notwendig

Die örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Beate Meißner setzt auf eine gerechtere Gestaltung bei der Grundsteuer und strebt dazu mit ihrer Fraktion im Landtag eine zeitnahe gesetzliche Regelung an. „Der Gang zum Briefkasten ist für viele Menschen in den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen derzeit mit einem Schockmoment verbunden. Die Neuberechnung der Grundsteuer führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten für viele Privathausbesitzer, die oftmals über Gebühr belastet werden. Das müssen wir ändern. Unser Ziel ist es, zügig zu einer Anpassung für 2026 zu kommen“, so die Landtagsabgeordnete. Die Vorgängerregierung in Thüringen hatte das vom Bund beschlossene Modell unverändert übernommen. Die Reform führt aktuell dazu, dass insbesondere Privathausbesitzer stärker belastet werden, während viele Geschäftsgrundstücke von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Das sei nicht sozial gerecht und müsse überprüft werden, so Meißner.

Konkret setzt die Abgeordnete und ihre CDU-Fraktion darauf, die vorhandenen rechtlichen Spielräume zu nutzen, um zu einer Entlastung zu kommen. So habe beispielsweise der Landtag von Sachsen-Anhalt das Problem der Mehrbelastung von Privathausbesitzern frühzeitig erkannt und gesetzlich gegengesteuert, erinnert Meißner. „Wir können in Thüringen nicht einfach nur zusehen. Es braucht einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten. Wir wollen mit einer gesetzlichen Regelung deshalb mehr Flexibilität und damit Fairness bei der Grundsteuer schaffen“, so die Sonnebergerin. Dies müsse zeitnah passieren, damit eine Wirkung ab nächstem Jahr umgesetzt werden könne.

Gesetzliche Anpassungen bei Grundsteuer notwendig