Ehrenamtsgesetz soll endlich Verbesserungen für Ehrenamtliche bringen
Die örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Beate Meißner bringt mit ihrer Fraktion ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit ein. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde diese Woche von ihr vorgestellt und soll kommenden Donnerstag erstmals im Thüringer Landtag beraten werden. Nach ihrem Wille soll er noch vor dem Sommer beschlossen werden und wäre einzigartig in ganz Deutschland. „Wir wollen den fast 20.000 Ehrenamtlichen im Landkreis Sonneberg konkret helfen, denn ihre Arbeit hält unser gesellschaftliches Miteinander am Leben.“ Viele Menschen, die ehrenamtlich aktiv sind, hätten das Gefühl, dass ihnen mehr und mehr Steine in den Weg gelegt werden und sie an Kosten und Bürokratie ersticken, sagte Beate Meißner, die selbst ehrenamtlich tätig ist. „Viel zu oft wird nur in Sonntagsreden, das Ehrenamt gelobt. Ich finde, es ist Zeit den Worten Taten folgen zu lassen. Mit diesem Gesetzentwurf wird es erhebliche Verbesserungen für die Ehrenamtlichen auch im Landkreis Sonneberg geben.“ so die Sozialpolitikerin.
Mit einem 15 Millionen Euro schweren Landesprogramm sollen zukünftig jedes Jahr Ehrenamtliche und Vereine über die Thüringer Ehrenamtsstiftung gefördert werden. Neben einem Ausbau des Förderprogramms „Aktiv vor Ort“ sollen unter anderem Aus- und Weiterbildungsangebote, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden oder die Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen finanziert werden. Zudem soll die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine im dauerhaft im Gesetz festgeschrieben und eine Härtefallregelung für Vereine in Not getroffen werden.
Auch im Brand- und Katastrophenschutz will Meißner Verbesserungen für die Ehrenamtlichen im Landkreis Sonneberg erreichen. Vorgesehen ist die Erhöhung der Jugendpauschale bei den Feuerwehren von 25 auf 100 Euro und die Auszahlung der Feuerwehrrente nicht nur monatlich und nicht erst nach 15 Jahren, sondern optional auch als Gesamtbetrag ab Rentenbeginn. Für langjährige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren soll es Jubiläumsprämien geben – und erstmals auch für Ehrenamtler im Katastrophenschutz, der Bergwacht, der Wasserwacht und beim THW. „Es gibt kein effektiveres Mittel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im ländlichen Raum als das Ehrenamt. Wir wollen ein Zeichen setzen – nicht mit leeren Versprechen, sondern mit konkreter Förderung“, sagte Beate Meißner.
Im Einzelnen sieht das CDU-Gesetz zudem die Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro jährlich und höhere Zuführungen an den Landessportbund und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln vor. Ehrenamtliche sollen sich in Fragen des Datenschutzes durch den Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen können, Bußgelder für Ehrenamtliche bei Datenschutz-Verstößen abgeschafft werden. Zudem sieht der CDU-Vorstoß eine Änderung des Schulgesetzes vor, welche die Aufnahme ehrenamtlichen Engagements in Zeugnisse als besondere Würdigung und Vorteil bei Bewerbungen ermöglicht.
Weitere Informationen zum Thüringer Ehrenamtsgesetz finden Sie hier: https://cduth.de/ehrenamt