Meißner: Anschub-Hilfe für Sportvereine nach Corona kommt!

Der von der CDU-Landtagsfraktion in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzte Neustart-Bonus für Sportvereine wird endlich von der Landesregierung ausgezahlt. Zwei Million Euro stehen thüringenweit für Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund (LSB) sind, bereit. Im Landkreis Sonneberg profitieren 91 Sportvereine von der Förderung. „Mit dem Neustartbonus setzen wir einen finanziellen Impuls und honorieren sowohl die wertvolle Arbeit in den Vereinen als auch das große Engagement, insbesondere Kinder und Jugendliche wieder für den Vereinssport zu begeistern“, machte die Sonneberger Landtagsabgeordnete Beate Meißner anlässlich der jetzt in Kraft tretenden Förderrichtlinie deutlich.

„Wir verstehen die Mittel als eine Art Aktivierungsprämie, um nach der schweren Corona-Zeit jetzt die individuelle Vereinsentwicklung und die Mitgliedergewinnung auch im Landkreis Sonneberg zu unterstützen“, so Meißner weiter. Mit den bisherigen Hilfen seien Lücken gestopft worden. Nun ginge es darum, den Re-Start anzukurbeln. „Mit dem Bonus stärken wir die Sportvereinslandschaft vor Ort. Ziel muss es sein, den coronabedingten Mitgliederschwund unserer Sportvereine längerfristig ausgleichen zu können“, erklärte die CDU-Politikerin. Im Landkreis Sonneberg sind rund 8200 Mitglieder organisiert – vor Corona waren es noch deutlich mehr.

Ausgezahlt werden soll die Summe über den LSB gestaffelt anhand der Mitgliedsstärke des Vereins. Die Staffelung reicht von 15.000 Euro für große Vereine mit mehr als 2000 Mitgliedern in neun Stufen bis zu kleinen Vereinen bis 50 Mitglieder, die 200 Euro erhalten. Die Anträge müssen im Original bis zum 31. August 2022 beim Kreissportbund eingereicht werden. Als Förderung werden Ausgaben der Vereine für den Kinder- und Jugendsport, die Anschaffung von Sportgeräten und Materialien, den Trainings- und Wettkampfbetrieb, die Aufwandsentschädigung und Honorierung nebenberuflich tätiger Übungsleiter und Trainer sowie für die allgemeine Vereinsarbeit bis zum 31. Dezember 2022 erstattet. Die Zuwendung liegt bei maximal 80 Prozent der Gesamtkosten, der Eigenanteil beträgt daher 20 Prozent.

Mehr Informationen zum Antragsverfahren finden Sie HIER.

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