Im Rahmen ihrer Neujahrsgespräche wurde die Sonneberger Landtagsabgeordnete Beate Meißner vom Bürgermeister der Gemeinde Föritztal auf ein geplantes Windenergie-Vorranggebiet in der Gemarkung der Gemeinde und damit in ihrem Wahlkreis aufmerksam gemacht. Aufgrund der Presseberichterstattung (Freies Wort vom 25.01.2019) meldet sie sich nun zu Wort und solidarisiert sich mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden auch auf bayerischer Seite.
Neben Kritik am Verfahren äußert sie Zweifel an der Zulässigkeit des Vorhabens im Gebiet des Höhenzuges „Konreuth“: „Der Thüringer Landtag hat am 9. November 2018 mittels Gesetz das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument erklärt. Damit gelten für dieses sensible Gebiet besondere Schutzvorgaben, die gegen das geplante Vorranggebiet an der bayerischen Grenze sprechen.“ Nach § 6 ThürGBG sind Handlungen verboten, die die besondere Eigenart des Gebietes stören. Darunter zählen ihrer Meinung nach auch bauliche Anlagen wie ein Windpark in unmittelbarer Nähe. Mit der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie in der heute üblichen Form seien erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Gerade im Fall der Windenergienutzung betreffen diese Auswirkungen ein weitreichendes räumliches Umfeld.
Beate Meißner dazu: „Es bedarf deshalb einer deutlichen räumlichen Trennung von sensiblen Landschaftsräumen wie dem ökologisch und kulturlandschaftlich bedeutsamen Korridor des Grünen Bandes und Bereichen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind. Ich spreche mich daher gegen die Ausweisung dieses Windenergie-Vorranggebietes aus und biete den Föritztalern die im Rahmen meiner Möglichkeiten stehende Unterstützung an.“ Wie in ähnlich gelagerten Fällen empfehle sie eine Petition an den Thüringer Landtag, um neben dem Planverfahren alle Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zu beteiligen. Dazu habe sie auch bereits Kontakt mit dem „Thüringer Landesverband für eine Energiewende mit Vernunft e.V.“ aufgenommen.
Den „schwarzen Peter“ sieht sie aber nicht nur bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Die Thüringer Landesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 den Eigenenergiebedarf des Freistaates bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativer Energie selbst decken zu können. „Zur Erreichung dieser Marke treibt Rot-Rot-Grün den zügigen Ausbau der Windenergienutzung mit dem Ziel einer Verdreifachung der Flächen für Windenergienutzung voran.“ Gegen die Stimmen der CDU und mit rot-rot-grüner Mehrheit wurde dazu im Dezember 2018 im Thüringer Landtag das Thüringer Klimaschutzgesetz verabschiedet. „Die gesetzliche Festschreibung des Ziels, ein Prozent der Fläche Thüringens für die Windenergieerzeugung zu nutzen, ist ein Eingriff in die Planungshoheit der vier Thüringer Planungsregionen und deren Auswirkungen spüren wir jetzt im konkreten Fall“, so die Sonnebergerin.
Abschließend macht Beate Meißner noch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam. § 9 Abs. 1 Thüringer Waldgesetz weist derzeit Schutz- und Erholungswälder als harte Tabuzonen für die Windenergienutzung aus. Im 2016 durch die rot-rot-grüne Landesregierung verabschiedeten Windenergieerlass wurde jedoch vorgeschlagen, solche Wälder als weiche Tabuzone für die Windenergienutzung zu kategorisieren. Damit ist die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald nun nicht grundsätzlich ausgeschlossen. „Im Waldgebiet auf dem „Konreuth“ wird daher auch zu prüfen sein, ob eine Windenergieanlage überhaupt zulässig ist. Wir als CDU- Fraktion haben uns schon immer klar gegen Wind im Wald ausgesprochen und das gilt auch für diesen konkreten Fall“, so Meißner.
29.01.2019