CDU und FDP schnüren millionenschweres Hilfspaket für Kommunen

Vergangene Woche ist der 7. Thüringer Landtag das erste Mal zusammen getreten und hat sich konstituiert. Wie die Sonneberger Wahlkreisabgeordnete Beate Meißner(CDU) nun berichtet, wird bereits in der zweiten Landtagssitzung nächste Woche ein Antrag von CDU und FDP zur Abstimmung stehen, welcher die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen deutlich verbessern wird.

Mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf wollen die beiden Landtagsfraktionen die Thüringer Kommunen an den Rekordüberschüssen der Landeskasse beteiligen. „Unsere Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2015 bis 2019. Das wollen wir ändern“, begründet Beate Meißner die Gesetzesinitiative. Konkret vorgesehen ist, 168 Millionen Euro aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Mittel sollen kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen als zusätzliche Investitionspauschale für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.

Für den Landkreis Sonneberg und seine Städte und Gemeinden würde die geplante Gesetzesänderung ein Plus von über 4,3 Millionen Euro bedeuten. Davon entfallen 1,9 Mio Euro auf den Kreis und 2,4 Mio Euro auf die kreisangehörigen Kommunen. „Wegen bürokratischer Hürden drohen für 2019 eingeplante Landesmittel in signifikanter Höhe nicht abzufließen. Zudem fehlen den Kommunen in vielen Fällen die Eigenmittel, um sowohl Landes- als auch Bundesmittel abzurufen“, erklärt Beate Meißner, die ebenso Mitglied im Sonneberger Stadtrat und Kreistag ist.

Mit den geplanten Zuflüssen in die Vermögenshaushalte werde gleich zu Beginn des Jahres 2020 die Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleistet und so dem Nachholbedarf bei den Investitionen in die Infrastruktur Rechnung getragen. Dies entspreche auch den aktuellen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände in Thüringen. Von den zusätzlichen Mitteln könnten im Landkreis Sonneberg nicht zuletzt die stark sanierungsbedürftigen Schulen profitieren. „Deshalb erhoffe ich mir Zustimmung für unsere Initiative auch von anderen im Landtag vertretenen Fraktionen“, so die Landtagsabgeordnete abschließend.

Hintergrund:

Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Verteilung orientiert sich grundsätzlich an den Investitionsbedarfen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen. Herangezogen wird dabei das Verhältnis der gemeindlichen und kreislichen Aufgaben im kommunalen Finanzausgleich, d.h. 40,7 zu 59,3 Prozent.

Mit Blick auf die tatsächlichen Investitionen der vergangenen Jahre werden Investitionsbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten im Vergleich zu den Landkreisen in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent bezogen auf die Forderung der kommunalen Spitzenverbände vom 18. November 2019 anerkannt. Um diesen Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro festgesetzt.

Im Ergebnis erhalten die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte die erforderlichen Mittel zur Deckung der von ihnen identifizierten Investitionsbedarfe ebenso wie die Landkreise.

09.12.2019

CDU und FDP schnüren millionenschweres Hilfspaket für Kommunen