Landtagsabgeordnete warnen vor Auswirkungen des geplanten Schulgesetzes auf den Landkreis

„Das rot-rot-grüne Schulgesetz wird drastische Folgen für die Thüringer Schullandschaft haben – vor allem bei uns im ländlichen Raum. Das hat eine Kleine Anfrage an das Thüringer  Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nun schwarz auf weiß bestätigt“, sind sich die beiden CDU-Landtagsabgeordneten im Landkreis Sonneberg Beate Meißner und Henry Worm sicher.

„Zwar betont die Landesregierung immer wieder, dass kein Schulstandort infrage gestellt wird und es zu keinen Schulschließungen kommt. Das darf allerdings stark angezweifelt werden, wenn man sich die Zahlen genau anschaut. Das rot-rot-grüne Schulgesetz kann auch im Landkreis Sonneberg das Aus für viele kleine Schulen bedeuten“, zeigen sich die beiden Abgeordneten besorgt.

Die im Gesetz verankerten Größenvorgaben seien unrealistisch, denn über 40 Prozent der Schulen im Freistaat fallen durch das Raster. Worm und Meißner erläutern: „Auch in unserem Landkreis hätten mehrere Grundschulen und weiterführende Schulen zu wenig Schüler. Laut Antwort der Landesregierung entsprechen auf den Landkreis Sonneberg und auf das Schuljahr 2018/2019 bezogen, konkret drei von insgesamt neun Grundschulen, drei von drei Regelschulen, beide Gymnasien und vier von fünf Gemeinschaftsschulen nicht den Größenvorgaben des Bildungsministerium.“ Insgesamt fallen also 12 von 19 Schulen (Regelschule Lichte mit eingerechnet) durch das Raster.

Zwar sieht der Gesetzentwurf angemessene Übergangsfristen vor und spricht von Kooperationsmodellen zwischen Schulen. „Doch wie lange gilt eine mögliche Ausnahmegenehmigung, wenn die Größenvorgabe einmal gesetzlich vorgeschrieben ist? Welche Auswirkungen haben mögliche Kooperationen auf den öffentlichen Personennahverkehr und welche finanziellen Mehrbelastungen entstehen den Kommunen dadurch? Welche Wege müssen Schüler zukünftig in Kauf nehmen, und warum braucht es überhaupt ein Gesetz, in dem die Ausnahmen zur Regel werden“, fragen sich Beate Meißner und Henry Worm, die zugleich Mitglieder des Sonneberger Kreistages sind.

Außerdem wolle die rot-rot-grüne Landesregierung einige der aufwendig sanierten und barrierefreien Förderschulen in Beratungszentren ohne eigene Schüler umwandeln. „Das ist völlig realitätsfremd”, kritisiert die Sonneberger Wahlkreisabgeordnete. Die Entscheidung, wo ein Kind mit diagnostiziertem Förderbedarf lernt, solle davon abhängen, was für das Kind individuell der beste Weg ist und nicht davon, ob es in der Nähe überhaupt noch eine Förderschule gibt. „Man kann Inklusion doch nicht gegen den Willen der Eltern durchdrücken. Für eine gelingende Inklusion gibt es in vielen Schulen derzeit außerdem weder die notwendige personelle noch die räumliche Ausstattung“, so Beate Meißner.

„Wenn Minister Holter versucht, Thüringen in ein Schema zu pressen, das den Gegebenheiten in unseren Dörfern und ländlichen Regionen nicht gerecht wird, muss er mit großem Widerstand rechnen“, stellen die beiden Oppositionsabgeordneten klar. Neben ihnen lehnen zahlreiche Schulträger und der Lehrerverband den Gesetzentwurf ab. Auch der Landkreistag, dem alle Landräte verschiedener Parteien angehören, kritisiert das Schulgesetz scharf. Ebenso machen Eltern ihrem Unmut Luft. So gibt es bereits eine vielbeachtete Petition gegen das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens“ von einer Mutter aus Weida.

„Ich kann beim besten Willen keinen Vorteil darin sehen, bisher eigenständige und erfolgreiche Schulen letztendlich in die Fusion zu treiben und langfristig auch einen Großteil der Förderschulen fallen zu lassen. Statt in den kommenden Jahren unser komplettes  Bildungssystem umzukrempeln und die Schulen massiv in Unruhe zu versetzen, brauchen wir angesichts des Lehrermangels Verlässlichkeit und Ruhe im Bildungssystem“, so Beate Meißner abschließend. Gemeinsam mit ihrem Kollegen werde sie im Landtag und im Landkreis alles dafür tun, damit der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht Wirklichkeit wird.

10.03.2019

Landtagsabgeordnete warnen vor Auswirkungen des geplanten Schulgesetzes auf den Landkreis