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Corona-Krise: CDU-Fraktion schlägt Finanzhilfen speziell für Vereine vor

Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten im Landkreis Sonneberg fordern umfangreiche Hilfen für die im Zuge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geratenen Vereine aus der Region. In dieser Woche seien wichtige Hilfen für die Wirtschaft angeschoben worden. Nun sei es an der Zeit, sich weiteren Betroffenen zu widmen: „Viele Vereine mussten schweren Herzens Veranstaltungen absagen, auf die sie sich monatelang mit großem persönlichen Einsatz vorbereitet haben. Zu dieser Enttäuschung kommen nun oftmals finanzielle Sorgen“, berichtet die Sonneberger Abgeordnete Beate Meißner.

Die finanziellen Auswirkungen auf die Vereine seien teilweise erheblich. Meißner versichert: „Wir werden uns deshalb bei der Landesregierung dafür einsetzen, die schlimmsten Auswirkungen des Corona-Virus auf das Vereinsleben im Landkreis Sonneberg abzumildern“. Gemeinsam mit ihren Fraktionskollegen schlägt sie deshalb vor, möglichst zügig die Einrichtung eines „Notfallfonds Ehrenamt“ durch die Landesregierung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es bereits entsprechende ähnliche Ankündigungen und Überlegungen der jeweiligen Landesregierung.

Grundproblem sei, dass sich die bisherigen Hilfspakete nur an Wirtschaftsunternehmen und Solo-Selbstständige richteten. „Unter Vereinsvertretern kommt deshalb immer wieder die Frage auf, inwieweit die von der Bundesregierung zugesagten Soforthilfen auch für Vereine nutzbar sind. Hier braucht es schnell klare Antworten von Bund und Land“, macht zudem Henry Worm deutlich. „Wir dürfen das Ehrenamt jetzt nicht im Stich lassen. Jedes Vereinsleben, das jetzt erlischt, ist im Falle von Insolvenzen schlimmstenfalls für immer verloren“, so der Neuhäuser.

Wenn Vereine durch ausfallende Einnahmequellen in Bedrängnis geraten, können laufende Kosten für Mieten, Büroinfrastruktur, Betreuer oder Übungsleiter nicht mehr gedeckt werden. Beide Landtagsabgeordnete weisen deshalb darauf hin, dass Vereine in ihrer Funktion als Arbeitgeber die Anordnung von Kurzarbeit und die Beantragung von Kurzarbeitergeld prüfen könnten. Möglich sei außerdem die Stundung von Steuerschulden und die Anpassung von Steuervorauszahlungen. „Insolvenzanträge von Vereinen zu verhindern, sehe ich als unsere oberste Aufgabe. Hierfür werden wir auch bei der Landesregierung mit Nachdruck werben“, so Henry Worms abschließender Appell.

27.03.2020

Landesregierung setzt CDU-Forderung nach Soforthilfen für Unternehmer um – Zuschüsse können seit Montag beantragt werden

„Für viele Mittelständler, Handwerker und Kleinunternehmer war es jetzt allerhöchste Eisenbahn, dass die Landesregierung unsere Forderung nach unbürokratischen Soforthilfen umsetzt. Vielen steht das Wasser schon bis zum Hals”, so die Sonneberger
Landtagsabgeordnete Beate Meißner. Seit dem 23. März können Corona-gebeutelte kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige finanzielle Zuschüsse von bis zu  30.000 Euro aus Landesmitteln beantragen.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hatte der Landesregierung in ihrem “Thüringer Rettungsschirm für Mittelstand, Handwerk und Kleinunternehmen” bereits am Mittwoch letzter Woche umfängliche Vorschläge über Direkthilfen, Liquiditätsprogramme, steuerliche Erleichterungen und bürokratische Entlastung der klein- und mittelständischen Wirtschaft gemacht.

„Nun ist es endlich gelungen, mit dem Wirtschaftsministerium eine Lösung für nicht rückzahlbare Soforthilfen zu erzielen. Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse handelt“ stellt Meißner klar.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich demnach an gewerbliche Unternehmen und Handwerk bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VollzeitbeschäftigtenÄquivalent) – auf bis zu 5.000,00 € (bis 5 Beschäftigte), 10.000,00 € (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000,00 € (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000,00 € (bis 50 Beschäftigte).

Wie die Sonneberger Wahlkreisabgeordnete berichtet, erreichen sie derzeit täglich zahlreiche Hilferufe von lokalen Gaststätten, Einzelhändlern und mittelständischen Unternehmen. “Viele Betriebe aus meinem Wahlkreis sind verunsichert und brauchen schnell diese Gelder. Dabei geht es oftmals um nicht weniger als um die eigene Existenz, aber auch die ihrer Angestellten.” Gleichzeitig betont Meißner, man müsse auch die Existenzgründer schützen, die in der jetzigen wirtschaftlichen Lage vor dem Aus stehen. Daher müsse der bisherige Zuschuss bis zum Jahresende verlängert werden. „Wir müssen jetzt schon an die Zeit nach der Corona-Krise denken. Die heimische Wirtschaft so zu unterstützen, dass sie bis dahin durchhält, muss unser aller Ziel sein.“

Für Betroffenen, die das Soforthilfeprogramm nutzen wollen, gibt die Landtagsabgeordnete einige Hinweise: Die Anträge sind auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank zu finden und können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Dabei gilt: Industrie- und Gewerbebetriebe beantragen bei der IHK Südthüringen, Handwerksbetriebe beantragen bei der Handwerkskammer Südthüringen, alle weiteren Antragsteller, insbesondere aus freien Berufen, wenden sich direkt an die Aufbaubank (Hotline 0800-534-5676).

Das Antragsformular umfasst nicht mehr als zwei Seiten und ein Hinweisblatt. Die Schadenshöhe muss beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Die Kammern unterstützen auch bei der Antragstellung und führen eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll. Dafür ist die IHK Südthüringen erreichbar unter 03681 362 222 oder coronahotline@suhl.ihk.de und die Handwerkskammer Südthüringen von Montag bis Freitag von 7-20 Uhr und Samstag von 8-14 Uhr unter 03681 – 3700 oder beratung@hwksuedthueringen.de.

Bei Fragen und Problemen steht Beate Meißner auch wie gewohnt zur Verfügung. Aus gegebenem Anlass wird ihr nächster Bürgersprechtag im Wahlkreisbüro am kommenden Montag, den 30. März, wieder als Telefonsprechstunde von 9 bis 16 Uhr unter der 03675/808715 stattfinden.

24.03.2020

Notrufprobleme, Unfallrisiko und Verkehrsaufkommen – Meißner hakt bei Landesregierung über Landesstraße 1152 zwischen Jagdshof und Schauberg nach

Das Straßenteilstück der Landesstraße (L) 1152 zwischen dem Abzweig Judenbach-Schauberg und dem Dorf Schauberg schloss im Juni 2017 eine letzte Lücke im Straßennetz zwischen Ost und West.  Auf der neugebauten kurvenreichen Strecke gefährdet jedoch vor allem in den Sommermonaten das verkehrswidrige Verhalten Einzelner andere Verkehrsteilnehmer. Weitere ungünstige Bedingungen machen die Strecke zu einem Problemfall in den Augen vieler Bürger. Deshalb wandte sich die Beate Meißner als zuständige Landtagsabgeordnete an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung thematisierte Meißner außerdem die nicht vorhandene Mobilfunknetz-Abdeckung im Bereich der L1152. „Bei Unfällen mit Verletzten kann man hier keinen Notruf absetzen“, kritisiert die Sonnebergerin. Auch die gestiegene allgemeine Verkehrsbelastung für die Anwohner in der Judenbacher Straße in Jagdshof spricht sie in der Anfrage an. Die Landesregierung sollte sich außerdem zum schlechten Zustand der unausgebauten Bestandsstrecke zwischen dem Abzweig Judenbach-Schauberg und Jagdshof im Gegensatz zur Neubaustrecke äußern. Jetzt erhielt Meißner die Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Laut Ministerium handelt es sich bei dem Teilabschnitt zwischen dem Abzweig Judenbach-Schauberg und Schauberg nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Die meisten Unfälle seien Wildunfälle. Von Seiten der Polizei werde vermutet, dass es auch zu illegalen Motoradrennen gekommen sei, weshalb im vergangenen Jahr verstärkt an den Wochenenden Schwerpunktstreifen erfolgten. Meißner begrüßt, dass ab dem Frühjahr bei Bedarf Absprachen der Polizei mit dem Landesamt für Bau und Verkehr und der Verkehrsbehörde des Landkreises erfolgen sollen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit abzusprechen.

Dass Unfallbeteiligte im unteren Streckenabschnitt zwischen dem Abzweig Judenbach-Schauberg und Schauberg keine Möglichkeit haben im Notfall Rettungskräfte zu alarmieren, bestätigt das Ministerium. Man vertrete aktiv die Interessen Thüringens auf Bundesebene und sei bemüht, den flächendeckenden Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Zudem prüfe die Bundesregierung entsprechend ihrer Mobilfunkstrategie die technischen und rechtlichen Bedingungen für eine zwischenzeitlichen Einsatz alternativer Lösungen wie spezieller Notalarmierungssender. „Diesbezüglich werde ich mich auf jeden Fall noch einmal konkret an die Bundesregierung und unseren zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden“, versichert Meißner.

Zur Einschätzung der gestiegenen Verkehrsbelastung durch die Neubaustrecke für die Anwohner der Judenbacher Straße in Jagdshof verweist das Ministerium auf eine Verkehrserhebung, die an der Strecke 2017 erstmals durchgeführt wurde und daher nicht mit dem Verkehr vor dem Bau der Neubaustrecke verglichen werden kann. Das damals festgestellt Verkehrsaufkommen sei „für eine Landesstraße vergleichsweise gering“ gewesen. In diesem Jahr wird es eine erneute bundesweite Erhebung geben.

Seit dem Lückenschluss wurde auch die nicht ausgebaute Kreisstraße zur Landesstraße aufgestuft. Ihr Zustand wurde laut Ministerium 2019 als „schlecht bis sehr schlecht“ bewertet. Trotzdem sei der Streckenabschnitt „aktuell nicht Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplans“. Bis zur Durchführung höherwertiger Erhaltungsmaßnahmen werde die Verkehrssicherheit aber „im Rahmen der Straßenunterhaltung gesichert“. Meißner dazu: „Ich sehe gerade den Zustand der alten engen Bestandsstrecke im Kontrast zur Neubaustrecke als gefährlich für Verkehrsteilnehmer an. Ich werde mich dafür einsetzen, dass bei der Fortschreibung der Rahmenpläne des Landesstraßenbedarfsplans für 2021-2025 und 2026-2035 dieser Abschnitt mit aufgenommen wird.“

Text: Moritz Bauer
Foto: Stefan Thomas (camera900)

17.03.2020

Corona-Virus: Meißner fordert Hilfe bei abgesagten Klassenfahrten

Das Corona-Virus trifft auch die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Sonneberg und das negativ im doppelten Sinne. Die CDU-Fraktion fordert nun die Kostenübernahme durch das Land bei Absage von Klassenfahrten, was auch eine finanzielle Entlastung hiesiger Familien bedeuten würde.

 Eine Umfrage der Landtagsabgeordneten Beate Meißner an einigen Schulen in ihrem Wahlkreis brachte eines zu Tage: es herrscht Unsicherheit. Sagt man geplante Klassenfahrten ab oder nicht, wer übernimmt die Kosten für eventuelle Stornierungen?

Im Landkreis Sonneberg betrifft das fast jede Schule. Besonders hart ist es für ca. 80 Schüler der Staatlichen Gemeinschaftsschule Sonneberg-Köppelsdorf, die nach aktuellem Stand auf einem mitunter dreistelligen Betrag an Stornierungskosten sitzenbleiben. Auch die Rom-Reise der zenhten Klassen am Sonneberger Gymnasium fällt dem Corona-Virus zum Opfer.

„Hier ist in erster Linie das Bildungsministerium gefragt. Die individuelle Gefahrenabwägung für Schüler und Lehrer darf nicht auf den Schultern der Schulleiter lasten“, findet Meißner. Doch genau das ist momentan der Fall. Auf den Internetseiten des TMBJS finden sich nur wenige Handlungsempfehlungen. Hier heißt es beispielsweise, dass bei der Entscheidungsfindung durch das Schulgremium zu beachten ist, dass entstehende Stornierungskosten für die Schülerinnen und Schüler in der Regel zu Lasten der Eltern gehen.

„Die lang ersehnte Abschlussfahrt fällt aus und die Kosten müssen die Familien tragen? Ein Unding! Hier ist es zwingend notwendig, dass Thüringen dem guten Beispiel anderer Länder, wie Hessen, Sachsen oder Baden-Württemberg, folgt und eventuell anfallende Stornierungskosten bei der Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten oder Schüleraustauschen vollständig übernimmt“, so die CDU-Politikerin. Es bedürfe einer klaren Aussage seitens des Ministeriums. Auf Grund dessen kündigt Meißner an, dass die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag dazu einen Antrag an die Landesregierung stellen wird.

13.03.2020