Autor: judith

Spende für Aktionswoche „Kinder aus Suchtfamilien“

Seit fünf Jahren verzichtet die Landtagsabgeordnete Beate Meißner (CDU) auf den Versand von Weihnachtsbriefen und spendet den dafür vorgesehenen Geldbetrag für ein soziales Projekt. Einen symbolischen Scheck in Höhe von 150 Euro erhielt heute das Netzwerk „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ des Landratsamts Sonneberg. Es beteiligt sich 2020 an einer bundesweiten Aktionswoche, um vergessenen Kindern eine Stimme zu geben.

Geschätzt jedes sechste Kind muss in Deutschland im Schatten der Sucht aufwachsen. Das sind ca. 2,6 Millionen Kinder, wobei die Dunkelziffer weit höher liegt. Betroffene Kinder müssen viel zu früh für sich und oftmals Geschwister Verantwortung übernehmen, Ängste und Druck aushalten. Sie können nicht mehr nur Kind sein. „Egal ob Alkohol- oder Drogensucht, die Familien und im Besonderen die Kinder leiden mit. Kinder aus suchtbelasteten Elternhäusern hüten das „Familiengeheimnis“, um den Eltern nicht zu schaden. Gerade deswegen ist es enorm wichtig, aufmerksam zu machen, Vertrauen zu schaffen und den Kindern eine Stimme und Halt zu geben“, so die Sonneberger Abgeordnete.

Für die gesunde Entwicklung dieser Kinder sind erwachsene Vertrauenspersonen außerhalb der Kernfamilie von großer Bedeutung. Das können Lehrer, Großeltern, Trainer in Sportgemeinschaften und viele andere sein. Diese Kinder benötigen besonderen Schutz und ihre Eltern wirksame Unterstützung.

Leider ist in unserem Alltag das Thema „Sucht“ immer noch ein Tabuthema. Man spricht nicht darüber. Genau hier setzt die bundesweite Aktionswoche, die vom 3. bis 23. Februar 2020 im Landkreis Sonneberg stattfindet, an. Initiiert wurde das Gemeinschaftsprojekt, welches es schon seit 11 Jahren gibt, von der NACOA Deutschland e.V. Berlin und dem Verein Such(t)- und Wendepunkt e.V. Hamburg. Informative Fachveranstaltungen, Projekttage, Spiel- und Bastelaktionen und vieles mehr sollen die Möglichkeit schaffen, diese besondere Thematik viel stärker in das Bewusstsein unserer Gesellschaft zu rufen, aufmerksam zu machen.

Im Rahmen der Aktionswoche sollen auch Kinderbücher an Kindergärten und Schulen im Landkreis Sonneberg übergeben werden, um leichter zu dieser sensiblen Problematik ins Gespräch zu kommen. Durch die Spende von Beate Meißner können nun mehr Bücher als bisher geplant angeschafft und kostenfrei verteilt werden. „Ich freue mich sehr dass das Netzwerk „Frühe Hilfen, Familienhebammen und Kinderschutz“ im Landratsamt Sonneberg sich an dieser Aktion beteiligt und sehe die Spende in guten Händen. Gleichzeitig möchte ich alle Menschen, denen Kinder aus Suchtfamilien am Herzen liegen, einladen hier mitzumachen, die Veranstaltungen zu besuchen und sich auf die eine oder andere Weise einzubringen.“, so die Sonneberger Landtagsabgeordnete bei der Spendenübergabe.

Diesen Anlass nutzte die Sozialpolitikerin auch, um den vielen Fachkräften und Ehrenamtlichen, die sich für Kinder und deren suchtbelastete Familien engagieren, für ihr großes Engagement zu danken. Für Fragen stehen vom Kreisjugendamt Sonneberg Carolin Engelbrecht, Netzwerkoordinatorin „Frühe Hilfen“, Tel. 03675/871269 und Caroline Wohlleben, Erzieherischer Jugendschutz, Tel. 03675/871318 zur Verfügung.

13.12.2019

CDU und FDP schnüren millionenschweres Hilfspaket für Kommunen

Vergangene Woche ist der 7. Thüringer Landtag das erste Mal zusammen getreten und hat sich konstituiert. Wie die Sonneberger Wahlkreisabgeordnete Beate Meißner(CDU) nun berichtet, wird bereits in der zweiten Landtagssitzung nächste Woche ein Antrag von CDU und FDP zur Abstimmung stehen, welcher die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen deutlich verbessern wird.

Mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf wollen die beiden Landtagsfraktionen die Thüringer Kommunen an den Rekordüberschüssen der Landeskasse beteiligen. „Unsere Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2015 bis 2019. Das wollen wir ändern“, begründet Beate Meißner die Gesetzesinitiative. Konkret vorgesehen ist, 168 Millionen Euro aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Mittel sollen kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen als zusätzliche Investitionspauschale für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.

Für den Landkreis Sonneberg und seine Städte und Gemeinden würde die geplante Gesetzesänderung ein Plus von über 4,3 Millionen Euro bedeuten. Davon entfallen 1,9 Mio Euro auf den Kreis und 2,4 Mio Euro auf die kreisangehörigen Kommunen. „Wegen bürokratischer Hürden drohen für 2019 eingeplante Landesmittel in signifikanter Höhe nicht abzufließen. Zudem fehlen den Kommunen in vielen Fällen die Eigenmittel, um sowohl Landes- als auch Bundesmittel abzurufen“, erklärt Beate Meißner, die ebenso Mitglied im Sonneberger Stadtrat und Kreistag ist.

Mit den geplanten Zuflüssen in die Vermögenshaushalte werde gleich zu Beginn des Jahres 2020 die Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleistet und so dem Nachholbedarf bei den Investitionen in die Infrastruktur Rechnung getragen. Dies entspreche auch den aktuellen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände in Thüringen. Von den zusätzlichen Mitteln könnten im Landkreis Sonneberg nicht zuletzt die stark sanierungsbedürftigen Schulen profitieren. „Deshalb erhoffe ich mir Zustimmung für unsere Initiative auch von anderen im Landtag vertretenen Fraktionen“, so die Landtagsabgeordnete abschließend.

Hintergrund:

Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Verteilung orientiert sich grundsätzlich an den Investitionsbedarfen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen. Herangezogen wird dabei das Verhältnis der gemeindlichen und kreislichen Aufgaben im kommunalen Finanzausgleich, d.h. 40,7 zu 59,3 Prozent.

Mit Blick auf die tatsächlichen Investitionen der vergangenen Jahre werden Investitionsbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten im Vergleich zu den Landkreisen in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent bezogen auf die Forderung der kommunalen Spitzenverbände vom 18. November 2019 anerkannt. Um diesen Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro festgesetzt.

Im Ergebnis erhalten die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte die erforderlichen Mittel zur Deckung der von ihnen identifizierten Investitionsbedarfe ebenso wie die Landkreise.

09.12.2019